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Insolvenzverwaltung

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Volker Schlittgen ist auf die Bearbeitung von allen im deutschen Recht vorgesehenen Insolvenzverfahren ausgerichtet.

Rechtsanwalt Dr. Volker Schlittgen hat im Jahr 2007 den Titel zum Fachanwalt für Insolvenzrecht erworben und nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, um sich über die ständigen Neuerungen im Insolvenzrecht zu informieren.

Bis zum Jahresende 2012 war er in einer international bekannten und bundesweit tätigen, renommierten Insolvenzrechtskanzlei tätig und hat den Leipziger Standort seit Anfang 2013 übernommen.

Vom Kanzleisitz in Leipzig aus werden für mehrere Gerichte Insolvenzverfahren als Sachverständiger, vorläufiger Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter und Treuhänder bearbeitet. Es werden sowohl Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung abgewickelt wie auch Unternehmensinsolvenzen aller Rechtsformen.

Bei Unternehmensinsolvenzen wird – wenn möglich – die Fortführung des Unternehmens angestrebt, um sowohl für die Gläubiger wie auch für die insolventen Unternehmensträger die bestmögliche Lösung für die wirtschaftlichen Probleme zu erreichen.

So können lebende Geschäftsbetriebe im eröffneten Insolvenzverfahren mit einer sogenannten übertragenden Sanierung gerettet werden. Die Gespräche mit Investoren werden hier häufig bereits im Insolvenzantragsverfahren, also noch vor einer Verfahrenseröffnung, aufgenommen, um die Risiken für das insolvente Unternehmen, seine Beschäftigten und auch die Investoren möglichst überschaubar zu halten.

Auch hat die Kanzlei vor dem wirtschaftlichen Aus stehende Unternehmen anhand des Insolvenzplanverfahrens saniert.

Jedes Insolvenzverfahren hat seine Eigen- und Besonderheiten. Die spezifischen Begebenheiten zu erkennen, darauf angemessen zu reagieren und für alle Verfahrensbeteiligten (Schuldner, Gläubiger, öffentlich-rechtliche Institutionen) passende Lösungen zu finden, ist stetes Anliegen bei der Bearbeitung von wirtschaftlichen Notlagen.

In der Kanzlei arbeiten sowohl langjährig erfahrene wie auch jüngere Mitarbeiter, die als Ansprechpartner für die Vielzahl von Beteiligten in Insolvenzverfahren zur Verfügung stehen und die in der Verfahrensabwicklung anfallenden Tätigkeiten zuverlässig erledigen. Jedes Insolvenzverfahren wird dabei sachgerecht und nachvollziehbar bearbeitet, unabhängig davon, ob überschaubare Verbraucherinsolvenzen (gemessen an der Zahl der Gläubiger und der Massegegenstände) oder komplexe Unternehmensinsolvenzen mit Fortführungen des Geschäftsbetriebs durchzuführen sind.

Die ständige Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten hat sich seit vielen Jahren bewährt.